MITGLIEDSCHAFT
- Vorteile einer Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaftsbedingungen unserer Genossenschaft unterliegen der jeweilig gültigen Satzung, die Sie im Downloadbereich einsehen können.
Durch eine Mitgliedschaft werden Sie ein Teil unserer Genossenschaft.
Sie erhalten dadurch eine Stimme und können demokratisch Ihre Meinung zum Ausdruck bringen. Sie treten ein, indem Sie Anteile an unserer Genossenschaft in einer bestimmten Mindesthöhe zeichnen. Durch die Haftungsbegrenzung auf die gezeichneten Mitgliedsanteile können Sie sich jederzeit sicher fühlen. Sie bleiben stets flexibel, weil Sie unter der Voraussetzung der Zustimmung des Vorstandes sowohl unkompliziert eintreten, aber auch aus der Mitgliedschaft zu den jeweiligen Kündigungsfristen wieder austreten können. Bei Austritt erhalten Sie selbstverständlich Ihre Anteile wieder ausgezahlt.
Durch unser soziales Engagement legen Sie Ihr Geld aus ethischer Sicht sehr verantwortungsvoll an und darüber hinaus risikoarm sowie sehr wirtschaftlich! Alle Mitglieder erhalten gemäß Ihren Anteilen eine Gewinnausschüttung (über die Höhe der Dividende entscheidet stets die Vertreterversammlung), sofern die Genossenschaft einen wirtschaftlichen Gewinn ausweist. Dies war in den letzten Jahren in der Regel der Fall, sodass unsere Mitglieder bisher eine jährliche Dividendenzahlung i. H. v 4,00 % auf Ihre Anteile erhalten haben. Im Vergleich zum heutigen Zinsniveau (Stand 2016) ein fast unglaublicher Wert, finden Sie nicht?
Des Weiteren, und dies ist neben den sozialen und wirtschaftlichen Vorteilen einer Mitgliedschaft der größte Pluspunkt, erwerben Sie ein Dauernutzungsrecht, d.h. ein lebenslanges Wohnrecht in unseren preisgünstigen aber qualitativen Wohnräumen, sofern Sie unsere Nutzungsbedingungen (u.a. Zahlung der Nutzungsgebühr/Miete für den Wohnraum) einhalten. Wir fördern unsere Mitglieder somit durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
Wir bieten für unsere Mitglieder demnach Wohnungen zu fairen Preisen, verbunden mit sehr vielen Zusatzleistungen, die in der heutigen Gesellschaft leider nicht immer von allen Vermietern erbracht werden. Durch unser Know-How und unsere Einsatzbereitschaft erwartet Sie bei uns ein Service fast rund um die Uhr. Unsere Hausmeister und Handwerker erledigen kleine Reparaturen schnell, zuverlässig und unbürokratisch. Bei größeren Maßnahmen greifen wir auf unseren Pool aus bewährten und zuverlässigen Kooperationsfirmen zurück und garantieren einen zügigen sowie problemlosen Ablauf. Bei Fragen zur Abrechnung der Betriebskosten, zur Miete, zu Mietbescheinigungen oder auch bei Versicherungsfragen stehen wir Ihnen mit kompetenten Ansprechpartnern zur Verfügung und lassen Sie nicht allein.
Möchten Sie von all diesen Vorteilen profitieren und Ihre Wohn- sowie Lebensqualität in Zukunft erhöhen? Dann werden Sie ein Mitglied unserer Genossenschaft in Stolberg.
Apropos Zukunft: Unsere Genossenschaftsanteile bieten sich ebenfalls wunderbar als Geschenk für Ihre Kinder und Enkel an! Denken Sie darüber nach.... - Mitglied werden
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Wie werde ich Mitglied?
Der Erwerb einer Mitgliedschaft erfolgt durch die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen. Dies geschieht entweder bei Schließung eines Dauernutzungsvertrages für eine bestimmte Wohnung zwischen der Genossenschaft und dem potenziellen Nutzer/Mitglied/Mieter oder auch wenn das Ziel verfolgt wird sich ein Dauernutzungsrecht für eine angestrebte Wohnung in der Zukunft zu sichern und an den Vorteilen einer Mitgliedschaft sofort zu partizipieren.
Im Allgemeinen und in der Regel kann der Ablauf folgendermaßen skizziert werden:
⇒ Unterzeichnung der Beitrittserklärung und des Stammdatenblattes bei Mietvertragsabschluss durch das neue Mitglied, wobei die Dokumente
mit den Mietvertragsunterlagen von der Vermietungsabteilung vorbereitet werden (die Beitritterklärung und das Stammdatenblatt können Sie
gerne im Downloadbereich herunterladen, ausdrucken und vorausgefüllt zum Termin mitbringen)
⇒ Bar-Einzahlung bei Vertragsabschluss von aktuell drei Pflichtanteilen á 155,00 Euro, also insgesamt 465,00 Euro, sowie die einmalige
Bearbeitungsgebühr von zurzeit 50,00 Euro. Sofern dies nicht möglich ist, kann die Summe gemäß Satzung auch in drei Raten, nach erteilter
SEPA-Lastschriftermächtigung, eingezogen werden
⇒ Genehmigung oder unter Umständen Ablehnung des Beitritts in die Genossenschaft durch den Vorstand, sowie anschließende interne
Bearbeitung der Mitgliederdaten
⇒ automatisierte schriftliche Bestätigung über die Eintragung in die Mitgliederliste (postalisch)
⇒ Informationsschreiben an das neue Mitglied über die Freistellung von der Kapitalertragssteuer mit entsprechendem Formular sowie die
gesetzlich vorgeschriebene Kirchensteuer-Regelabfrage bezüglich des Sperrvermerkes